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Aktuelle Nachrichten aus Schwangau
Kategorie: Besucherinformation / Sperrungen / Warnhinweise, Gästeinformation
Beherbergungsverbot bis 31.01.2021
Das Beherbergungsverbot für touristisch Reisende wurde bis 31.01.2021 verlängert. Aus diesem Grund sind nur Aufenthalte aus beruflichen Gründen möglich.
Folgende Gastgeber sind nach unserem momentanen Kenntnisstand für beruflich notwendige Übernachtungen geöffnet:
- Ferienhotel Helmer, Zimmer
- Pension Martina, Zimmer
- Ferienhaus Allgäu, Ferienwohnungen
- Landhaus am Kurpark, Ferienwohnungen
- Ferienhaus Guggemos-Velle, Zimmer und Ferienwohnungen
- Hotel Waldmann, Zimmer
- Hotel Helmerhof, Zimmer
- Beim Lenzer, Zimmer und Ferienwohnungen
Hier finden Sie die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Die wichtigsten Beschlüsse:
Verlängern
Die aktuell geltenden Maßnahmen werden zunächst bis zum 31.01.2021 verlängert.
Das bedeutet insbesondere:
- Übernachtungsangebote ausschließlich für notwendige Aufenthalte, nicht für touristische Zwecke
- Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung (...)
- Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen
- Geschlossen ist die Gastronomie
- Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die körperliche Nähe bedingen (...)
- Veranstaltungen aller Art sind untersagt (...)
- Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen
- Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit
- Ausgangssperre in ganz Bayern von 21-05 Uhr, dies gilt auch für Weihnachten und Silvester
Die Staatsregierung geht davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Ende Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden.