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Aktuelle Nachrichten aus Schwangau
Kategorie: Besucherinformation / Sperrungen / Warnhinweise, Gästeinformation
Beherbergungsverbot bis 07.03.2021
Das Beherbergungsverbot für touristisch Reisende wurde bis 07.03.2021 verlängert. Aus diesem Grund sind nur Aufenthalte aus beruflichen Gründen möglich.
Folgende Gastgeber sind nach unserem momentanen Kenntnisstand für beruflich notwendige Übernachtungen geöffnet:
- Ferienhotel Helmer, Zimmer
- Pension Martina, Zimmer
- Ferienhaus Allgäu, Ferienwohnungen
- Landhaus am Kurpark, Ferienwohnungen
- Ferienhaus Guggemos-Velle, Zimmer und Ferienwohnungen
- Hotel Waldmann, Zimmer
- Hotel Helmerhof, Zimmer
- Beim Lenzer, Zimmer und Ferienwohnungen
Hier finden Sie die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Die wichtigsten Beschlüsse:
Verlängern
Die aktuell geltenden Maßnahmen werden zunächst bis zum 07.03.2021 verlängert.
Das bedeutet insbesondere:
- Übernachtungsangebote ausschließlich für notwendige Aufenthalte, nicht für touristische Zwecke
- Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung (...)
- Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen
- Geschlossen ist die Gastronomie (außer Speisen zum mitnehmen)
- Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die körperliche Nähe bedingen (...)
- Veranstaltungen aller Art sind untersagt (...)
- Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen
- Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über einem Wert von 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.