Das Beherbergungsverbot gilt nicht pauschal für alle Landkreise/Städte, die nach den Zahlen des RKI den Schwellenwert von 50 Neuinfektion/100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten haben. Das Beherbergungsverbot gilt ausschließlich für Landkreise/Städte die im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht werden.
Gäste aus den betroffenen Landkreisen/Städten müssen bei ihrer Anreise einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.