Erklärung zur Barrierefreiheit

schwangau.de

Die Gemeinde Schwangau ist bestrebt, ihre Internetpräsenz im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei und für alle Menschen zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.schwangau.de  im derzeitigen Layout und Screendesign.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und je nach Zielgruppe verzichten wir bereichsweise auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit den Anforderungen der BayEGovV vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte nicht barrierefrei:

- Die PDF-Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei.

- Die Bilder verfügen nicht über Alternativtexte.

- Die Tastaturnavigation ist eingeschränkt.

- Kontrastverhältnisse entsprechen nicht den Mindestanforderungen.


Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung.

 

Zukünftige Maßnahmen

Im Herbst 2025 wird die Webseite www.schwangau.de komplett neu veröffentlicht. Die neue Seite wird in Zusammenarbeit mit digiaccess entwickelt und soll die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1 auf Level AA vollumfänglich erfüllen.
Geplant sind unter anderem: Alternativtexte und Bildbeschreibungen für alle relevanten Bilder, überwiegend barrierefreie PDF-Dokumente, Tastaturnavigation, Kompatibilität für Screenreader. 

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung aller bestehenden Inhalte und Dokumente stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV dar. Die Gemeinde arbeitet jedoch aktiv an der vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheit im Rahmen des Webseite-Relaunchs 2025.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Dezember 2020 erstellt und zuletzt am 14. Mai 2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Webseite haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Gemeinde Schwangau
Münchener Straße 2
87645 Schwangau
Telefon: +49 8362 8198-0
E-Mail: info@schwangau.de

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Hier kann auch ein Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gestellt werden.