Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

1. Einleitung

Die Gemeinde Schwangau ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die Regelungen des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) in Verbindung mit der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BayBITV).
Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Landesrecht um.
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website schwangau.de.

2. Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Technische Barrieren
iFrames ohne Titel: Eingebettete Inhalte wie Karten oder externe Videos verfügen nicht über aussagekräftige Titel für Screenreader.
iFrames von Drittanbietern: Diese Inhalte stammen von externen Quellen und entsprechen nicht immer den Barrierefreiheitsstandards – eine Anpassung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

b) Inhaltliche Barrieren
Unzureichende Aufbereitung von Video- und Audioinhalten: Es fehlen häufig Untertitel, vollständige Transkripte oder Audiodeskriptionen, was die barrierefreie Nutzung erheblich einschränkt.
Nicht barrierefreie PDF- und Office-Dokumente: Diese Dokumente weisen häufig fehlende semantische Struktur, nicht barrierefreie Tabellen oder unzureichende Alternativtexte auf.
Videos enthalten keine Audiospur und dienen ausschließlich dekorativen Zwecken. Eine barrierefreie Aufbereitung (z. B. Untertitel oder Audiodeskription) ist daher nicht erforderlich.

c) Unverhältnismäßige Belastung
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden.
Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen:

Viele der vor dem 28.06.2025 veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde.
Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir stellen Ihnen diese nach Möglichkeit zur Verfügung.

Ältere Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription:
Videos, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, enthalten möglicherweise keine Untertitel, keine Audiodeskriptionen oder keine barrierefreie Bedienung.

  • Neue Videos werden nach Möglichkeit mit Untertiteln und zusätzlichen barrierefreien Funktionen veröffentlicht.
  • Falls Sie Unterstützung bei älteren Videoinhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.04.2026 erstellt. Methodik der Prüfung:
Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit digi·accessMonitor.

5. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Gemeinde Schwangau
Münchener Straße 2
87645 Schwangau
E-Mail: info(at)schwangau.de
Telefon: +49 (0)8362 81980

Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.

6. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die in dieser Erklärung genannte Kontaktstelle wenden.
Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie der Länder.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527 2805
E-Mail: schlichtungsstelle(at)bifg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de 

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